Endlich Wahlfreiheit für Landesbedienstete

Die Landesverwaltung übernahm bisher für Landesbedienstete, die Ihre Kleinkinder in einer betrieblichen Kindertagesstätte betreuen lassen, zwei Drittel der Betreuungskosten. Ab sofort können auch Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, um den Beitrag ansuchen.