Steuerliche Absetzbarkeit der Spesen für die Tagesmutter

Es ist Steuererklärungszeit. Darum erreichen uns in den letzten Tagen und Wochen immer wieder Anfragen, ob und in wie weit der Tagesmutterdienst von der Steuererklärung absetzbar ist. Die Antwort ist ja: seit 2014 können die Kosten für die Tagesmutter steuerlich im Ausmaß von 19% in Abzug gebracht werden und zwar bis zu einem Gesamtbetrag von Euro 632,00. Die maximale Steuerersparnis beträgt somit Euro 120,00.

Wir sind der Meinung, dass Steuern sparen immer gut ist und freuen uns, dass die Gleichstellung mit den Kitas (asili nido) vor allem Dank des Einsatzes unserer Präsidentin, Maria Hochgruber Kuenzer und der Kammerabgeordneten Renate Gebhard geglückt ist. Das klärende Rundschreiben der Agentur der Einnahmen stammt vom 21. Mai 2014, Nr. 11/E. Die Absetzbarkeit der Spesen für die Tagesmutter wird auf der Seite 35 und 36 behandelt.

Für alle, die gerne die Details zur Absetzbarkeit in der Steuererklärung kennen möchten: Die Spesen sind im Mod. 730 im Feld E8, Spesenkodex 33 anzugeben.