Steuergerechtigkeit für den Tagesmutterdienst

Maria Kunzer, Präsidentin der Bäuerinnen-Kinderbetreuung, informiert die Parlamentarierin Renate Gebhard über die Ungleichbehandlung und fordert Gleichstellung

Eltern die ihre Kleinkinder in einem Kinderhort betreuen lassen, können die Kosten hierfür von der Steuer abziehen und so jährlich bis zu 120 Euro sparen. Jenen, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, steht dieses Recht nicht zu.

Die Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung brachten nun Vertreterinnen der Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ und die Landesbäuerin Hiltraud Erschbamer der Parlamentarierin Renate Gebhard bei einem Treffen vor.

„Dadurch, dass es den Tagesmutterdienst in dieser Form nur in Südtirol gibt, sieht der italienische Gesetzgeber die Möglichkeit der Absetzbarkeit nicht vor“, erklärt Maria Hochgruber Kuenzer, Präsidentin der Sozialgenossenschaft, “Im Sinne der Wahlfreiheit muss aber gewährleistet sein, dass auch die Spesen für den Tagesmutterdienst absetzbar sind.“

Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ bietet in allen Landesteilen Kinderbetreuung mittels Tagesmüttern an und bemüht sich schon länger um dessen Aufwertung. Bereits 2010 hat der Landtag auf Initiative der L.Abg. Maria Kuenzer mittels eines Begehrensgesetzentwurfes die Gleichstellung gefordert, leider hat Rom nicht reagiert. Nun soll mit der Parlamentarierin ein neuer Anlauf gestartet werden.

Die Parlamentarierin Renate Gebhard bekräftigt, wie wichtig Kinderbetreuungseinrichtungen sind und dass diese gefördert werden müssen um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Sie hat bereits einen Gesetzesvorschlag, welche die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für eine Tagesmutter vorsieht, eingebracht. Außerdem plant sie einen Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz.

Maria Kuenzer zeigt sich erfreut darüber und hofft, dass die verschiedenen Betreuungsarten bald gleich behandelt werden. Hiltraud Erschbamer trägt die Forderung mit.