Tagesmutterdienst von der Steuer absetzbar

Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ erinnert daran, dass die Spesen für den Tagesmutterdienst von der Steuer abgesetzt werden können. Eltern können so bis zu 120 Euro pro Jahr einsparen

Eltern, die Ihre Kinder in einem Kinderhort betreuen lassen, haben diese Möglichkeit schon seit 2005. Der italienische Staat hatte aber den Tagesmutterdienst, den es in dieser Form nur in Südtirol gibt, nicht anerkannt und gewährte deshalb bisher keinen Steuerabzug. 2010 hat der Landtag auf Initiative der L.Abg. Maria Hochgruber Kuenzer mittels eines Begehrensgesetzentwurfes die Gleichstellung gefordert, leider hatte Rom damals den Tagesmutterdienst nicht anerkannt. Im Herbst 2013 wurde mit der Parlamentarierin Renate Gebhard ein weiterer Anlauf gestartet, welcher einen Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz und einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten der Tagesmutter, vorsah. Im Mai 2014 kam die positive Nachricht aus Rom, der Tagesmutterdienst wurde als gleichwertig anerkannt und die Spesen für den Dienst können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Eltern können die Spesen im Ausmaß von 19 Prozent von der Einkommssteuer absetzen, wobei sich der Höchstbetrag auf 632 Euro beläuft, der Steuervorteil beträgt somit maximal 120 Euro.

 

Servizio Tagesmutter detraibile dall’imposta

Ricordiamo che le spese per il servizio Tagesmutter sono detraibili dall’imposta.

Le spese per gli asili nido erano già detraibili dal 2005 mentre le spese per il servizio Tagesmutter no. Già nel 2010 il Consiglio Provinciale ha fatto su l’iniziativa della consigliera Hochgruber Kuenzer un progetto di legge, dove si chiedeva l’equiparazione. Un altro tentativo è stato lanciato in autunno 2013 insieme alla parlamentare Renate Gebhard con un emendamento alla legge finanziaria e un disegno di legge. Nel maggio 2014 poi l’Agenzia delle Entrate ha finalemnte deciso, che le spese per il servizio Tagesmutter sono detraibili dall’imposta.

Ai genitori spetta una detrazione di 19% dall’imposta lorda per un massimo di 632 annui, il vantaggio fiscale massimo per cui è di 120 Euro.