Beitrag für Kinderbetreuung im Sommer von Bilateralen Körperschaften

Die Bilateralen Körperschaften EbK und enbit unterstützen ihre Mitglieder bei der Kinderbetreuung im Sommer. Wessen Arbeitgeber in eine Bilaterale Körperschaft einzahlt, kann also um einen entsprechenden Beitrag ansuchen.

Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ hat eine entsprechende Konvention mit den beiden Körperschaften abgeschlossen. Der Antrag muss direkt bei der Bilateralten Körperschaft gestellt werden.

Die EbK, Ente bilaterale Körperschaft für den Sektor Handel und Dienstleistungen, vergütet im Sommer ihren Mitgliedern Spesen für die Kinderbetreuung 2015 vom 17.Juni bis zum 05. September. Die Rückvergütung beträgt 75% von maximal 6 Euro pro Stunde bzw. 75% von maximal 240 Euro pro Woche. Für weitere Infos zur EbK hier klicken.

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor ENBIT vergütet ihren Mitgliedern hingegen 50% der Betreuungsspesen im Zeitraum 17. Juni bis 07. September. Für weitere Infos zur ENBIT hier klicken.